SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATOR (SiGeKo)
ARBEITSSCHUTZ

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung
  • Erstellen der Vorankündigung nach BaustellV
  • Erstellen von SiGe-Plänen nach BaustellV
  • Erstellen einer Unterlage nach BaustellV
  • Baustellenbesuche und Koordination
  • Baustellenprotokolle SiGeKo
  • Beratung des Bauherren nach Baustellenverordnung in Fragen des Arbeitsschutzes

Seit Einführung der Baustellenverordnung 1998 ist der Bauherr mitverantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit bei der Durchführung von Bauvorhaben. Die Baustellenverordnung gibt dabei die Rahmenbedingungen vor. Die zugehörigen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen geben Hinweise wie die Rahmenbedingungen in der Praxis ausgestaltet werden können. Als SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) stehen wir Ihnen kompetent zur Seite, um die Anforderungen der Baustellenverordnung an den Bauherrn umzusetzen. Dazu zählt die Erstellung der geforderten Unterlagen wie Vorankündigung, SiGe-Plan und Unterlage genauso dazu wie die Koordination auf der Baustelle und die Dokumentation und die Beratung. Wir sind Mitglied im V.S.G.K. (Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.) www.vsgk.de.