FLÄCHENRECYCLING UND PROJEKTENTWICKLUNG

  • Technische Erkundung Boden, Gebäude und Grundwasser
  • Inventarisierung abfallwirtschaftlich relevanter Baustoff- und Bodenqualitäten
  • Konzepte für Rückbau- und Sanierungsarbeiten
  • Aufstellung von Stoffstomkonzepten im Zusammenhang mit der Umlagerung, dem Einbau und der Entsorgung von Bodenmaterial und mineralischen Ersatzbaustoffen
  • Bewertung mineralischer Ersatzbaustoffe gemäss Ersatzbaustoffverordnung 2021
  • Baufeldfreimachung / Baufeldräumung
  • Massen- und Kostenabschätzung
  • Sachkunde nach TRGS 519 (Asbest)
  • Sachkunde gemäß DGVU 101-004 (Um- und Rückbau in kontaminierten Bereichen)
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzepte (SiGeKo)
  • Genehmigungsplanung
  • Leistungsbescheibung und -verzeichnis
  • Erstellung oder Mitarbeit bei Ausschreibung und Vergabe
  • fachgutachterliche Bauüberwachung und Fachbauleitung
  • Leistungsphasen HOAI 1 bis 9

Zunehmend wird die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen Vorrang vor dem Flächenneuverbrauch bzw. vor der Entwicklung im Außenbereich haben. Im Zuge der Begrenzung des Flächenverbrauches kommt dem Flächenrecycling und der Projektentwicklung insbesondere auf vormals gewerblich oder industriell genutzten Standorten damit schon heute eine grosse Bedeutung zu. Die damit verbundenen Herausforderungen sind komplex, erfordern interdisziplinäres Arbeiten und ein hohes Mass an Erfahrungen über alle Projektphasen. Dabei stehen für die Investition neben städtebaulichen Vorgaben immer auch die finanziellen Aspekte im Mittelpunkt.

Das Projekt am Anfang zu Ende denken. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Mantelverordnung (2021) die u.a. den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen und Bodenmaterialen über die Ersatzbaustoffverordung und die BBodSchV n.F. ab dem 1.8.2023 neu regelt. Als notifizierte Probenahmestelle bringen wir unsere langjährige Erfahrung bei der sach- und fachgerechten Beprobungen von Boden, mineralischen Ersatzbaustoffen und Bauschutt ein. Als kompetenter Berater stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung in der Baufeldfreimachung derartiger Projekte über alle Planungsphasen zur Seite. Bei der Entwicklung derartiger Flächen empfehlen wir eine frühe Einbindung schon zu Beginn des Projektes, da insbesondere die mit den Rück- und Tiefbauarbeiten verbundenen Kosten ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Kalkulation sind. Auch nach der Baufeldräumung hat die städtbauliche Realisierung immer auch unter den Rahmenbedingungen des Bodenschutzes und des Wasserrechtes zu erfolgen.

Hier bieten wir Ihnen als Berater, Gutachter und Fachbauleiter zuverlässig und kostenbewußt unsere Leistungen an.